Das Kartellrecht ist eines der besten Beispiele dafür, wie stark die Digitalisierung die Arbeit und die Möglichkeit, an wichtige Daten und Informationen zu kommen, verändert hat. Denn lange Zeit versuchten Kartellbehörden etwas über geheime Treffen und verdeckte Gespräche zwischen Wettbewerbern über Preise auf dem Markt zu erfahren. Ein seinerzeit wichtiges und wegweisendes Verfahren war der Fall zwischen dem US-Rechtsdepartment und den American Airlines sowie dessen Präsidenten Robert Crandall. Es basierte auf dem Mitschnitt eines Telefonats vom Februar 1982, in dem Crandall seinem Gesprächspartner Howard Putnam, dem Leiter von Braniff Airways, vorschlug, die Preise für Flüge vom Flughafen Dallas-Fort Worth gemeinsam um jeweils 20 Prozent anzuheben. Das US-Rechtsdepartment verklagte Crandall und gewann den Prozess – damit wurde Signalling 1984 erstmals als kartellrechtswidrig eingestuft. Im selben Jahr entschied sich die Europäische Kommission für eine Klage gegen Zellstoff-Unternehmen, die sich preislich abgestimmt hatten. Doch erst neun Jahre später fiel das Urteil vor dem EuGH im sogenannten Wood-Pulp-Fall. Das Gericht entschied 1993, dass das EU-Kartellrecht auch für ausländische Firmen gilt, wenn sie ihre Preise direkt gegenüber Käufern innerhalb der Europäischen Gemeinschaft koordinieren oder anwenden. Mit diesem Urteil ging die EU erstmals deutlich gegen paralleles Preisverhalten unter Wettbewerbern vor. Dennoch blieben solche Urteile gegen Kartellverstöße bis vor zehn Jahren die Ausnahme. „Ein viel beachteter Wendepunkt in der Union ist das noch laufende Michelin-Verfahren der EU-Kommission“, sagt Dr. Daniel Dohrn, Rechtsanwalt und Partner bei Oppenhoff: „Sie vermutet, dass mehrere Marktteilnehmer, darunter Michelin, öffentliche Analysten-Calls und Mitteilungen möglicherweise strategisch eingesetzt haben, um künftige Verkaufspreise anzukündigen und so eine koordinierte Preissetzung herbeizuführen, ohne dass eine ausdrückliche Absprache vorlag.“ Die Grundlage dieses Verdachts ist eine KI-gestützte Analyse von mehreren hunderttausend öffentlich zugänglichen Erklärungen sowie Telefonkonferenzen zu Finanzergebnissen, sogenannte Earnings Calls. Die EU-Kommission ließ daraufhin Durchsuchungen bei verschiedenen Reifenherstellern in mehreren EU-Staaten durchführen. Es ging um die Preise von Neureifen für Autos, Transporter, Lastkraftwagen und Busse. Die Durchsuchungen beruhten auf einer sogenannten Nachprüfungsentscheidung, gegen die Michelin vor dem EuG klagte. „Besonders interessant an dem Urteil vom 9. Juli 2025 ist, dass deutlich wird, in welchem Umfang die EU-Kommission den Einsatz von KI zur Analyse und Auswertung öffentlicher Informationen für die Ermittlung und Durchsuchung von Unternehmen einsetzt“, sagt Dr. Anselm Rodenhausen, Rechtsanwalt und Kartellrechtsexperte, der zudem als Vice President Legacy & Policy bei Video Games Europe in Brüssel arbeitet. In diesem Fall ging es um das Marktverhalten der Unternehmen über einen längeren Zeitraum hinweg, und wie sich gerade nach Earnings Calls die Marktpreise verändern. „Die Einbeziehung von Aussagen in Earnings Calls ist schon lange eine gängige Praxis, neu ist dafür der Einsatz von KI durch Behörden zur Ermittlung von Preisentwicklungen“, erklärt Rodenhausen. Das Gericht stellte darüber hinaus fest, dass Signalling, sofern Wettbewerber ihr Marktverhalten entsprechend anpassen, auch als bezweckte Wettbewerbsbeschränkung beurteilt werden kann. Weil das EuG allerdings einen Teil der Durchsuchungen als Unrecht beurteilte, verzichtete Michelin auf eine Berufung. Neben Michelin wurden auch der italienische Hersteller Pirelli, der deutsche Konzern Continental und der finnische Hersteller Nokian Tyres im Januar 2024 wegen des Verdachts, gegen EU-Kartellregeln verstoßen zu haben, durchsucht. Die Untersuchungen dauern an und dürften sich noch über Jahre hinziehen. Doch eines ist klar: „Signalling wird in der EU mittlerweile deutlich schärfer kartellrechtlich bewertet – nicht nur durch die EU-Kommission, sondern auch durch nationale Behörden“, betont Dohrn.
Signalling wird in der EU mittlerweile deutlich schärfer kartellrechtlich bewertet – nicht nur durch die EU-Kommission, sondern auch durch nationale Behörden.
Dr. Daniel Dohrn,
Partner, Oppenhoff
Kommunikation und Compliance gewinnen für Unternehmen an Bedeutung
Michelin hat in seinem Fall argumentiert, dass in den Earnings Calls auch Informationen enthalten waren, die es ohnehin gesetzlich verpflichtet war, zu veröffentlichen. „Bestehende Offenlegungspflichten entbinden Unternehmen aber nicht von der Einhaltung des Kartellrechts, denn am Ende kommt es für die Behörden darauf an, ob sie nachvollziehbare Belege dafür haben, dass es zu einer relevanten Absprache kam, etwa durch Signalling“, erläutert Rodenhausen. Das Michelin-Verfahren der EU betrifft eine typische Branche mit oligopolistischen Marktstrukturen, in denen wenige große Anbieter den Markt dominieren. Doch das Signalling kann in unterschiedlichsten Branchen und Bereichen auftreten, denn es ist überall verboten, wenn es als Mittel zur Wettbewerbskoordination genutzt wird. Inhaltlich haben sich die Anforderungen an Kommunikation und Compliance durch das EuG-Urteil nicht geändert, aber die Nutzung von KI zur massenhaften Analyse von unterschiedlichen Kommunikationswegen macht beide Aufgaben für die Unternehmen wichtiger. „Als Leiter der Compliance, der regelmäßig kartellrechtliche Schulungen durchführt, ist mein Ansatz für die Führungskräfte unverändert und einfach: Sage nichts, was Du nicht sagen darfst“, sagt Dr. Dominik Becker, Leader Compliance & Trade Compliance bei LIXIL Europe (Grohe AG). Mit Blick auf das Kartellrecht gilt das aber nicht nur für Dinge, die man sagt, sondern auch für alles, was man öffentlich schreibt. „Deshalb sollte man am besten gar nicht erst an Aspekte denken, die dem Kartellrecht widersprechen“, nennt Becker sein Wunschziel in der Unternehmenskommunikation. Stakeholder müssen sich bewusst sein, wie ihre Aussagen interpretiert werden können und wie vorsichtig sie deshalb mit ihren Formulierungen sein müssen. Das gilt natürlich gerade für Informationen zu künftigen Preisen, die nicht automatisch verboten, aber besonders riskant sind. „Ob Analysten-Calls, Geschäftsberichte, Pressemitteilungen oder Präsentationen – jede öffentliche Äußerung, die strategische Informationen zu künftigen Preisen, zum Markt- oder zu sonstigem Wettbewerbsverhalten enthält, kann von Kartellbehörden als Indiz für eine unzulässige Koordinierung gewertet werden“, erklärt Daniel Dohrn. „Als In-house Counsel muss einem klar sein, dass alles, was irgendwie ins Internet geht, sei es in einem Earnings Call oder einem Bericht, von Maschinen gelesen werden kann. Das sind nicht nur die Suchalgorithmen der großen datenverarbeitenden Unternehmen, sondern mehr und mehr auch die der Kartellbehörden“, warnt Rodenhausen. Insofern haben Recht und Compliance die Verantwortung für das, was durch das Unternehmen an Dateninformationen über sich im Internet landet. „Das war bislang schon so, doch jetzt muss man damit rechnen, dass bisher noch nicht feststellbare Muster und Patterns auf einmal entdeckt werden können, weil die Behörden entsprechende KI-Tools einsetzen“, erläutert der Rechtsanwalt.
KI-Tools sind für Behörden und Unternehmen gleichermaßen verfügbar
Während Fehler bei Pflichtveröffentlichungen relativ leicht verhindert werden können, stellen Frage-Antwort-Sessions von Analysten und Investoren mit Führungskräften besonders risikoreiche Momente für Unternehmen dar: Ihre Manager werden oft mit Fragen zu Preisgestaltung, Marktstrategie und Wettbewerbsausblick konfrontiert. Eine ungeplante Antwort kann unbeabsichtigt Informationen offenlegen, die Wettbewerber zur Abstimmung ihrer Strategien nutzen könnten. „Um das zu verhindern, sind klare interne Kommunikationsrichtlinien und Freigabeprozesse erforderlich – alle öffentlichen Mitteilungen mit Marktbezug sollten vor ihrer Veröffentlichung auf kartellrechtliche Risiken geprüft und die Freigabe dokumentiert werden“, erklärt Dohrn. Entscheidend sei, ob die öffentliche Kommunikation den Wettbewerbern einen Informationsvorsprung verschafft und ihnen eine Gelegenheit zur Koordinierung gibt. Besonders relevant ist dies, wenn der Zeitpunkt einer Preisankündigung für Kunden kaum praktischen Nutzen hat, aber für Wettbewerber einen klaren strategischen Vorteil bietet. Das Urteil im Fall Michelin vom Juli 2025 hat erstmals öffentlich sichtbar gemacht, wie weit die technologischen Fähigkeiten der Kartellbehörden bereits reichen und dass sie laut EuG einen erheblichen Teil auch künftig durchführen dürfen. „Dieser Fall zeigt, dass die EU-Kommission nun über die Werkzeuge verfügt, um umfangreiche Mengen öffentlich verfügbarer Daten zu analysieren, was darauf hindeutet, dass wir in Zukunft mehr solcher Fälle sehen werden“, ist sich Daniel Dohrn sicher, denn das Bundeskartellamt und die US-amerikanischen Behörden rüsten ebenfalls KI-technisch auf. Diese Fälle dürften in erster Linie Unternehmen betreffen, die bisher davon ausgehen, dass ihr gut verstecktes und unauffällig formuliertes Signalling nicht erkannt werden kann. Ob grundsätzlich ein Risiko besteht, kann aber im Grunde jede Compliance-Abteilung besser einschätzen. „Was die Behörden jetzt tun dürfen, steht den In-house Counsel ebenfalls zur Verfügung: passende KI-Tools einzusetzen, um mehr über die online verfügbaren Datensätze und die darin enthaltenen Kartellrechtsrisiken zu erfahren“, sagt Rodenhausen. Auch bei der eigenen Nutzung von KI zur Formulierung von Texten zu Earnings Calls und Berichten ist Achtsamkeit geboten. „Das mag zwar schneller und günstiger gehen, doch am Ende ist KI nur ein Tool und keine juristische Person“, warnt Anselm Rodenhausen. Sie schützt das Unternehmen also nicht vor der kartellrechtlichen Verantwortung für veröffentlichte Texte. Der Umgang mit KI sollte daher im Rahmen der AI Policy mit aufgenommen werden. „Die meisten Unternehmen haben spätestens seit der Einführung des AI Acts der EU eine entsprechende Policy, mit der die Mitarbeiter für den Einsatz von KI Regeln und Grenzen erhalten haben“, sagt der Rechtsanwalt. Darin kann dann festgelegt werden, dass per KI erstellte Texte, die kartellrechtsrelevante Informationen enthalten könnten, nicht ohne juristische Kontrolle freigegeben werden sollten.
Die meisten Mitarbeiter in europäischen Unternehmen wissen heute, dass Kartellabsprachen rechtswidrig sind. Wer das trotzdem macht, nimmt einen bewussten Verstoß in Kauf.
Dr. Dominik Becker,
Leader Compliance & Trade Compliance,
LIXIL Europe (Grohe AG)
Unternehmensjuristen müssen künftig noch mehr Leute schulen und sensibilisieren
Die technische Entwicklung der Kartellrechtsbehörden sollten Unternehmen für ihre öffentliche Kommunikation und Investor Relations ernst nehmen. Hier ist vor allem die Schulung und Sensibilisierung von Fach- und Führungskräften für kartellrechtliche Risiken in jeglicher Form von Kommunikation wichtig. Das betrifft Investor Relations, Unternehmenskommunikation und die Geschäftsleitung. Gerade der Informationsaustausch gehört unternehmensintern unbedingt zur Kartellrechtsschulung dazu. „Natürlich wissen die meisten Mitarbeiter in europäischen Unternehmen heute, dass Kartellabsprachen rechtswidrig sind. Wer das trotzdem macht, nimmt einen bewussten Verstoß in Kauf und rechnet damit, dank seiner geschickten Kommunikation nicht erwischt zu werden“, sagt Dominik Becker. Das Risiko besteht aber auch für Unternehmen, die bei ihrer Kommunikation nicht mit Absicht, sondern aus Versehen gegen das Kartellrecht verstoßen. Deshalb sollten Fach- und Führungskräfte beim Treffen von Mitarbeitern von Wettbewerbern möglichst zurückhaltend sein. Ein weiteres Problem ist der Umgang mit Informationen von Wettbewerbern. „Die Kartellbehörden wissen, dass Unternehmen nicht im luftleeren Raum agieren, gerade bei der Preisgestaltung. Der entsteht nicht einfach durch die Summe aus Entwicklungs-, Produktions- und Verkaufskosten sowie dem Gewinn, sondern durch die Markt- und Wettbewerbssituation“, erklärt Becker. Öffentlich zugängliche Informationen sind das eine, Preisverhandlungen mit Banken, Großhändlern und Kunden, die mit Wettbewerbern Kontakt haben, das andere. Denn so können Preise durchsickern und genutzt werden, die schnell ausreichen, um kartellrechtlich belangt zu werden. Die Nutzung von KI in der eigenen Kommunikation kann ebenfalls schnell zu Kartellrechtsverstößen führen. Doch auch ohne KI-Einsatz bei der eigenen Kommunikation ist deren Monitoring wichtig. Nur so können Unternehmen frühzeitig Risiken erkennen und gegensteuern. Was die Behörden mittlerweile mit KI-gestützten Tools analysieren, sollte idealerweise auch die eigene Compliance-Abteilung im Blick haben. „Damit können Unternehmen auch das Risiko, Mitglied in einem ‚Signalling‘-Kartell zu werden, reduzieren, indem sie sich öffentlich von den Mitteilungen ihrer Wettbewerber distanzieren oder diese den Behörden melden“, erklärt Dohrn. Und sollte es doch zum Fall einer Untersuchung durch Kartellbehörden kommen, dann ist die dokumentierte Einhaltung der Compliance-Prozesse ein wichtiges Verteidigungselement. ■ Christoph Neuschäffer
