Nicht leichter, aber moderner

Aufbruch statt Stillstand: Ein breites Bündnis aus Justiz, Anwaltschaft und Berufsverbänden 
fordert eine grundlegende Reform der Juristenausbildung. Angesichts von Nachwuchssorgen, 
Digitalisierung und wachsendem Praxisdruck sehen die Organisationen dringenden Handlungs-
bedarf und wenden sich an die Politik.
vom 11. Juli 2025
image

Der Rechtsstaat steht unter Druck, warnen Experten – und mit ihm die Ausbildung seiner künftigen Hüter. Während immer weniger Absolventen das Jurastudium erfolgreich beenden, wächst der Bedarf an qualifizierten Juristen. Nun fordern führende Organisationen aus dem Rechtswesen eine umfassende Reform der Juristenausbildung. Die derzeitige Konzeption müsse „umgestaltet werden, um zukunftsfähig zu sein“, appellieren sie. Rechtsanwältin Kristina Trierweiler setzt sich als Geschäftsführerin der Bundesrechtsanwaltskammer in Berlin für moderne Strukturen in der Juristenausbildung ein. Ein zentraler Hebel sei das E-Examen: „Juristinnen und Juristen arbeiten in ihrer beruflichen Praxis zunehmend mit digitalen Tools. Das E-Examen bereitet sie besser auf diese Realität vor.” Die Digitalisierung gehöre zum Berufsalltag, sagt Trierweiler, „in fünf Stunden per Hand geschriebene Klausuren genügt nicht mehr den Anforderungen an eine digitalisierte Rechtswelt.“ Auch Legal Tech gehört ihrer Meinung nach dringend ins Jurastudium. „Automatisierte Dokumentenprüfung, KI-gestützte Recherchetools und digitale Verfahrensabläufe sind heute Standard.” Wer als Jurist effizient und wettbewerbsfähig arbeiten wolle, brauche technologische und interdisziplinäre Kompetenzen. Studierende müssten daher nicht nur mit Software umgehen, sondern auch ethische und datenschutzrechtliche Fragen verstehen. Praktische Anwendungen, interdisziplinäre Projekte und die Kooperation mit Informatik oder Data Science seien dafür essenziell. Trierweiler sieht bei privaten Hochschulen wie der Bucerius Law School einen klaren Vorsprung, verweist aber auch auf Fortschritte an staatlichen Universitäten. „Mittlerweile kann es sich aber keine juristische Fakultät erlauben, das Thema Legal Tech und KI nicht aufzugreifen“, unterstreicht sie. Skeptisch ist sie hingegen beim LL.B. als Abschluss: „Nur der einheitlich ausgebildete Jurist kann die nötigen Qualitätsstandards erfüllen.“ Der Bachelor stelle jedenfalls im anwaltlichen Bereich keinen Ausbildungsabschluss dar. Wichtig sei, dass Studierende rechtzeitig erkennen, ob der juristische Berufsweg zu ihnen passt – und dass ihnen keine falschen Erwartungen gemacht werden. Danach gefragt, ob Reformen den Anwaltsnachwuchs sichern, warnt Trierweiler vor zu großen Erwartungen. „Reformen brauchen Zeit, um Wirkung zu zeigen.” Entscheidend sei, dass alle Beteiligten eingebunden würden – und die Maßnahmen echte Verbesserungen bei Arbeitszufriedenheit und Karriereperspektiven bringen. Auch Rechtsanwältin Sabine Gries-Redeker, Vorsitzende des Gesetzgebungsausschusses für Aus- und Fortbildung des Deutschen Anwaltvereins (DAV), spricht sich klar für eine Modernisierung der Juristenausbildung aus. „Für die bundesweite Einführung des E-Examens setzen wir uns seit Langem ein. Diverse Bundesländer, in denen es sowohl für das Erste als auch das Zweite Staatsexamen eingeführt ist, zeigen, dass es funktioniert“, betont sie. Entscheidend sei zudem die unabhängige Zweitkorrektur: „Denn kein Mensch ist absolut objektiv und unabhängig, wenn er die Erstkorrektur sehen kann.“

Emilia De Rosa © BRF

„Was und wie gelehrt wird, deckt nicht mehr ab,
was im Beruf gefordert ist – besonders in den Pflichtfächern.“

Emilia De Rosa
Vorsitzende Bundesverband rechtswissenschaftlicher Fachschaften
(zum Zeitpunkt des Gesprächs)

Grundlegende Reformen gefordert

Ebenso sei die Integration von Legal-Tech-Kompetenzen in die Ausbildung zwingend: „Legal Tech ist ein Tool, das innerhalb kürzester Zeit Einfluss auf alle Bereiche genommen hat, auch auf die Juristerei. Deshalb gehört es zur juristischen Ausbildung dazu.“ Besonders private Hochschulen wie die Bucerius Law School könnten aufgrund besserer finanzieller Ausstattung schneller reagieren als staatliche Universitäten. Ein integrierter Bachelor of Laws erhöht nach Gries-Redekers Einschätzung nicht nur die internationale Anschlussfähigkeit des Studiums, sondern auch die soziale Reichweite: „Die Frage ist aus meiner Sicht eher, was gegen den integrierten Bachelor spricht“, betont sie. „Wer das Studium aus finanziellen, familiären oder sonstigen Gründen nicht abschließt, hat dann einen Abschluss vorzuweisen.“ Der Bachelor sei vergleichbar mit dem mittleren Schulabschluss vor dem Abitur und könnte für einige auch ein Motivationsschub sein. Für die Gewinnung von Nachwuchs sieht sie in der Einführung des integrierten Bachelors ebenfalls Potenzial: „Man kann dadurch auf jeden Fall breitere Kreise erreichen über die Karrierevorstellungen des Elternhauses hinaus in alle Teile der Gesellschaft, auch migrantische und nicht-akademische.“ Der Bachelor sei aus ihrer Sicht „der Hebel, um bei jungen Leuten Neugier auf diesen Beruf zu wecken“. Wichtig sei zusätzlich, die Zusammenarbeit mit Schulen zu intensivieren, um frühzeitig für juristische Berufe zu begeistern. Für Emilia De Rosa, seit dem Wintersemester 2021/22 Jurastudentin an der Universität Bremen und zum Zeitpunkt des Gesprächs Vorsitzende des Bundesverbands rechtswissenschaftlicher Fachschaften, ist klar: Die juristische Ausbildung braucht grundlegende Reformen. „Was und wie gelehrt wird, deckt nicht mehr ab, was im Beruf gefordert ist – besonders in den Pflichtfächern“, sagt sie. Der Umgang mit Legal Tech müsse Teil der Ausbildung sein, handschriftliche Klausuren und ausschließlich gedruckte Gesetzestexte und Kommentare seien nicht mehr zeitgemäß. Auch die Vermittlung selbst müsse sich ändern: „Vieles, was wir auswendig lernen, braucht man später nicht – das steht im Kommentar.“ Besonders kritisch sieht De Rosa den immer weiter anwachsenden Pflichtfachstoff, insbesondere wegen neuer Rechtsprechung. „Die Stoffmenge ist überwältigend, gleichzeitig fehlt das praktische Handwerkszeug. Viele lernen vorgefertigte Meinungen auswendig, statt zu verstehen und eigene Positionen zu entwickeln.“ Die Prüfungsformate trügen zusätzlich zum Stress bei – nicht nur im Examen, sondern auch während Studium und Referendariat. Nach ihren Reformvorschläge gefragt, betont De Rosa: „Die Verantwortung liegt nicht allein bei den Universitäten.“ Es brauche eine bundeseinheitliche Reform der Prüfungsinhalte. Hochschulen könnten aber ihre Repetitorien ausbauen, etwa durch Simulationen mündlicher Prüfungen. Zwar gebe es auf Landesebene erste Ansätze – etwa im rot-grünen Koalitionsvertrag in Hamburg –, doch entscheidende Fragen wie der Prüfungsstoff würden im Koordinierungsausschuss der Justizministerkonferenz entschieden. Dort sieht De Rosa das eigentliche Problem: „Diese Entscheidungen gehen am Kern vorbei – es geht nicht um Bachelor oder E-Examen, sondern um den Lehrinhalt.“ Auch fehle es an Mitteln: „Große Reformen kosten. Und aktuell ist dafür kein Geld da.“ Zudem seien die relevanten Akteurinnen nicht ausreichend eingebunden. Für De Rosa steht fest: „Nur wenn der Druck bleibt, gibt es auch 2030 noch genug Anwältinnen und Anwälte.“

Kristina Trierweiler

„So sehr ich handschriftlich verfasste Briefe schätze, entsprechen in fünf Stunden per Hand geschriebene Klausuren nicht mehr den Anforderungen an eine digitalisierte Rechtswelt.“

Kristina Trierweiler
Geschäftsführerin der Bundesrechtsanwaltskammer in Berlin

Diskriminierungsfreie Prüfungen

Nergis Zarifi, Jurastudentin an der Universität Hamburg in der Examensvorbereitung und Vorsitzende des Arbeitsstabs Ausbildung & Beruf im Deutschen Juristinnenbund, sieht ebenfalls akuten Handlungsbedarf. Viele Studierende hätten einen immensen Leidensdruck – insbesondere, wenn sie nicht aus akademischen Haushalten stammen. „Bei der mündlichen Prüfung gibt es weiterhin Diskriminierungen. Die Ausbildung muss diskriminierungsfrei werden“, fordert sie. So müssten Vorgespräche vor der Prüfung abgeschafft und Sachverhalte diskriminierungsfrei gestellt werden – und das bundeseinheitlich. Auch Prüfende müssten in Antidiskriminierung geschult sein. Zudem sollte in jeder Prüfungskommission mindestens eine Frau sitzen. In Hamburg hätte der Anteil der Prüferinnen etwa durch eine gezielte und regelmäßige Ansprache potenzieller Prüferinnen sowie die Einführung einer Kinderbetreuungspauschale gesteigert werden können. „Die Justizprüfungsämter sollten zu verbindlichen Quoten bewegt werden“, meint Zarifi. „Und Genderkompetenz sollte verbindlich in die juristische Ausbildung integriert werden.”

Auch die psychische Gesundheit müsse besser geschützt werden: Wer sich in Therapie begibt, riskiere Nachteile bei der Verbeamtung. Dabei sei der Druck groß. „Laut einer Umfrage unter Referendarinnen empfinden 90 Prozent die Belastung als extrem“, sagt Zarifi.

Kritisch sieht sie auch das Prüfungs- und Leistungsprinzip insgesamt. „Der Leistungsgedanke funktioniert nicht mehr.“ Das Mindset der Professoren müsse sich ändern. Der Pflichtfachstoff sei zu umfangreich und gehöre reduziert. Zarifi plädiert zudem für einen integrierten Bachelor: „Es kann nicht sein, dass man nach jahrelangem Studium ohne Abschluss dasteht, wenn man mehrfach im Examen scheitert.“ Ein integrierter Bachelor würde auch den Druck mindern. Allerdings: „Es geht uns nicht um die Abschaffung des Systems der Staatsexamina, sondern um das Drumherum – um das Gerüst, nicht um den Inhalt“, betont sie.

Integrierter Bachelor als „Sicherheitsnetz“

Für Dr. Sven Kersten, Sprecher des Bundesvorstandes der Neuen Richter*innenvereinigung (NRV), besteht der größte Reformbedarf darin, in die klassische juristische Ausbildung neben den die Gesellschaft abbildenden Diversitätsfragen ein “Sicherheitsnetz” beispielsweise in Form eines integrierten Bachelors einzubauen, um den Studierenden die Sorge vor einer Ausbildung ohne Abschluss zu nehmen. Für die Einführung eines integrierten Bachelors spricht aus Sicht von Kersten, dass viele Studierende zwischenzeitlich juristische Bachelor-Studiengänge von vornherein auswählen und die klassische juristische Ausbildung nicht mehr attraktiv finden. „Das zeigt sich auch an der zunehmenden Anzahl von Studienabbrecherinnen und -abbrechern“, so Kersten. „Es entsteht ein großer Druck, wenn am Ende des Studiums der Abschluss von der Leistung bei Klausuren abhängt, die innerhalb von zwei Wochen geschrieben werden. Ein konstantes Sammeln von Ergebnissen und Punkten über die gesamte Studienzeit für einen Abschluss würde den Studierenden eine erhebliche Sicherheit vermitteln und Ängste nehmen.“ Grundsätzlich sei das juristische Studium jedoch eine universale Ausbildung, wogegen ein Bachelor-Studiengang zumeist spezifischer ist und sich auf bestimmte Thematiken fokussiert, wodurch wichtige Kenntnisse der unviversalen Ausbildung verloren gehen könnten. Da Legal-Tech und die Anwendung von Künstlicher Intelligenz die Arbeitsweise von Juristinnen und Juristen erheblich verändern, bedürfe es bereits in der juristischen Ausbildung einer umfassenden Sensibilisierung und Vermittlung von Kernkompetenzen wie Datenschutz und -sicherheit für diese Bereiche, wobei gleichzeitig das Potenzial der Anwendungen eruiert werden sollte. Den größten Hebel für mehr juristischen Nachwuchs auch für das Richteramt sieht Kersten in Schwerpunktstudiengängen, die bereits vielfach für die anwaltliche Perspektive existieren. Ein justizieller Schwerpunktbereich könnte frühzeitig Kenntnisse, Fähigkeiten und Interesse für den Beruf als Richter oder Staatsanwalt wecken. Gleichzeitig müsse sich die Justiz zukunftsorientiert aufstellen, um den Beruf für den juristischen Nachwuchs attraktiv zu machen. „Dies setzt eine umfassende Digitalisierung, ausreichende Personalkapazitäten, eine attraktive Besoldung und schließlich eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie voraus“, so Kersten.

  Claudia Behrend

Beitrag von Alexander Pradka

Dies könnte Sie auch interessieren

Kanzleien und das Fremdbesitzverbot
Zwischen Berufsrecht und Kapitalinteressen 
Beteiligen sich finanzstarke Investoren an Kanzleien, gefährden sie die anwalts-rechtliche Unabhängigkeit. Dies befürchtet die Bundesrechtsanwaltskammer...
Recht am Inhalt
Chance und Risiko im Social-Media-Umfeld
Social Media eröffnet enorme Reichweiten, kann aber auch erhebliche rechtliche Risiken bergen. Zwischen kreativen Ideen, agilen Kampagnen und klaren rechtlichen...
251121_News_Schutz Anwaltschaft_getty-images-unsplash
EU
Anwaltschaft soll besser geschützt werden
Die Bundesregierung hat erklärt, das Übereinkommen des Europarats zum Schutz des Rechtsanwaltsberufs zu unterzeichnen. Es handelt sich um das erste völkerrechtliche...