Wie in den letzten Jahren stellt die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) weiterhin einen starken Anstieg bei den Syndizi fest. Die Zahl der Syndizi mit Einzelzulassung ist im Vergleich zum Vorjahr um 9,15 Prozent gestiegen und liegt jetzt bei 8.279. Im Vergleich dazu lag der Wert 2025 noch bei 7.585. Nach wie vor hoch ist in dieser Berufsgruppe der Frauenanteil. Bei den reinen Syndizi liegt dieser bei knapp 60 Prozent. Um den Vergleich zu ziehen: Bei den doppelt Zugelassenen lag der weibliche Anteil bei etwa 46 Prozent, bei den einzeln Zugelassenen bei rund 35 Prozent. Im bundesweiten Vergleich gibt es im Bezirk der Rechtsanwaltskammer München (1.202) die meisten reinen Syndizi, gefolgt von Düsseldorf (857), Frankfurt am Main (839) und Hamm (748). Zugenommen hat auch die Anzahl an Syndizi und Rechtsanwälten mit Doppelzulassung. Zum Stichtag 1. Januar 2026 beziffert die Statistik die Zahl der Rechtsanwälte mit Doppelzulassung auf 20.848, das sind rund 3,2 Prozent mehr als im Vorjahr. Auch hier ist die Tendenz über die Jahre steigend. Die Zahl der Syndikusrechtsanwälte stieg, wie bereits erwähnt, auf 8.279. Das bedeutet, dass die Zahl der Syndikusrechtsanwälte mit oder ohne Doppelzulassung deutschlandweit insgesamt 29.127 beträgt. 2025 waren es noch 27.789, sodass im Vergleich zu 2025 ein Anstieg von 4,81 Prozent zu verzeichnen ist.
Erneut rückläufig ist die Anzahl der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in Einzelzulassung. Zum Stichtag waren es 138.420 und damit 295 weniger als im Vorjahr, das entspricht einem Rückgang von rund 0,2 Prozent. Die BRAK meldet für die 28 Rechtsanwaltskammern in Deutschland einen leichten Anstieg an Mitgliedern. Deren Gesamtzahl lag zum 1. Januar 2026 bei 173.504, das entspricht gegenüber 2025 (172.084) einem Plus von 0,83 Prozent. Nach Angaben der Kammer geht deren Zuwachs im Wesentlichen darauf zurück, dass die Anzahl der Syndikusrechtsanwälte und auch die der nichtanwaltlichen Mitglieder nach § 60 Absatz 2 Nr. 3 der Bundesrechtsanwaltsordnung zugenommen hat. Dabei handelt es sich um die nichtanwaltlichen Mitglieder von Geschäftsführungs- und Aufsichtsorganen von Berufsausübungsgesellschaften.
Zum Stichtag verzeichnete die BRAK 47.436 Fachanwältinnen und Fachanwälte, die insgesamt 58.177 Fachanwaltstitel führten. Die Zahl hat im Vergleich zum Vorjahr leicht abgenommen, also um rund 0,8 Prozent. In diesem Segment beträgt der Frauenanteil etwa 25 Prozent. Die beliebteste Fachanwaltschaft ist nach wie vor mit großem Vorsprung das Arbeitsrecht. In diesem Bereich gibt es Angaben der Statistik zufolge bundesweit 11.253. Auf Platz zwei folgt das Familienrecht mit 8.314 Anwältinnen und Anwälte. Eine große Lücke tritt bis zum dritten Rang auf: Für Steuerrecht sind 4.584 Spezialisten tätig. Die höchsten Zuwächse verzeichneten die Fachanwaltschaften für Vergaberecht mit einem Plus von rund neun Prozent, Migrationsrecht mit knapp sechs Prozent und Informationstechnologierecht mit rund 4,7 Prozent. Die größten Rückgänge hingegen gab es im Urheber- und Medienrecht mit einem Minus von rund 14 Prozent, im Transport- und Speditionsrecht mit einem Minus von circa fünf Prozent und im Sozialrecht mit einem Minus von rund vier Prozent.
■ Natalia Maucher
