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Fehler bei Massenentlassungsanzeige machen Kündigungen unwirksam 
Unternehmen müssen bei Massenentlassungen das Anzeigeverfahren strikt einhalten. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) stellt klar: Formfehler – etwa eine zu frühe Anzeige – führen dazu, dass Kündigungen unwirksam werden.
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Keine pauschale Begrenzung für längeren Urlaub 
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Thüringen stärkt in einem aktuellen Beschluss die Rechte von Beschäftigten und stellt klar: Unternehmen dürfen zusammenhängenden Urlaub nicht ohne konkrete betriebliche Gründe verweigern.
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Kein „Rum“ ohne Alkohol 
Alkoholfreier Rum darf nicht mit dem Namen „This is not Rum“ werben. Das hat das Hanseatische OLG entschieden und beruft sich auf die EU-Spirituosenverordnung, wonach bestimmte Bezeichnungen geschützt sind.
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Unzulässige Cannabis-Werbung auf Internetportal
Werbung für Behandlungen mit medizinischem Cannabis gegenüber Verbrauchern bleibt unzulässig – auch ohne konkreten Produktbezug. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden und beruft sich dabei auf das Heilmittelwerberecht.
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Verlag klagt gegen OpenAI
Die Penguin Random House Verlagsgruppe hat Klage gegen OpenAI eingereicht. Der Vorwurf: Nach Angaben des Verlags soll der ChatGPT-Entwickler die Urheberrechte eines Autors und Illustrators verletzt haben.
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BAG entscheidet zu Freistellungsklauseln in Arbeitsverträgen
Das BAG hat eine Freistellungsklausel für unwirksam erklärt, die Arbeitgebern erlaubt, Beschäftigte nach Ausspruch einer Kündigung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist freizustellen.
Hochgeschwindigkeitsfahrten durch Deutschland BEARBEITET: Die Flanke eines ICE der Deutschen Bahn, der als Fernreisezug
Nach Marktmissbrauch: Bundeskartellamt legt DB umfangreiche Pflichten auf
Weil die Deutsche Bahn ihre Marktmacht gegenüber anderen Mobilitätsplattformen missbraucht, verstößt sie gegen das Kartellrecht. Das hat das Bundeskartellamt festgestellt. Die Behörde verpflichtet den Konzern deshalb zu verschiedenen Maßnahmen.
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Restriktive Linie beim Legal Professional Privilege
Die Europäische Kommission hat erneut bekräftigt, dass das Legal Professional Privilege (LPP) nicht auf Syndikusrechtsanwältinnen und -anwälte ausgeweitet wird – und sendet damit ein klares Signal an Rechtsabteilungen.

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Alexander Pradka
Leitender Redakteur

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