Real-Zerschlagung: Keine Einwände gegen Einkaufskooperation mit Rewe

Das Bundeskartellamt sieht keine Veranlassung für die Einleitung eines kartellrechtlichen Verfahrens gegen die geplante Einkaufskooperation der Erwerber von weiteren Real-Standorten mit dem Rewe-Konzern. „Es gibt kein anderes tragfähiges Modell zum Erhalt der Standorte“, heißt es aus der Bundesbehörde.
vom 14. April 2022
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Real-Zerschlagung: Keine Einwände gegen Einkaufskooperation mit ReweDas Bundeskartellamt sieht keine Veranlassung für die Einleitung eines kartellrechtlichen Verfahrens gegen die geplante Einkaufskooperation der Erwerber von weiteren Real-Standorten mit dem Rewe-Konzern. „Es gibt kein anderes tragfähiges Modell zum Erhalt der Standorte“, heißt es aus der Bundesbehörde.
Bereits am 2. März dieses Jahres hatte das Amt die Übernahme der letzten 63 Standorte der ehemaligen Supermarkt-Kette Real freigegeben. Sie gingen im Wege eines Management-Buy-Outs vom russischen Finanzinvestor SCP an das Single Family Office Dr. Tischendorf. Ehemals agierte Real an über 270 Standorten. Die Firmierung soll bleiben und Rechtsanwalt Sven Tischendorf der Geschäftsführung angehören. Die anderen Filialen gingen an die Rewe-Konkurrenz Edeka und Kaufland. Bei der Transaktion der letzten gut 60 Filialen ging es dem Bundeskartellamt um die Frage, ob für den Fortbestand der Real-Standorte zwingend eine Einkaufskooperation mit Rewe als einem der größten am Markt agierenden Händler nötig ist, statt den Mittelstand zu berücksichtigen.
 

Prüfungsmaßstab des Kartellamts

„Der Maßstab unserer Bewertung kann nur sein, ob das Konzept des Investors unternehmerisch nachvollziehbar ist und alternative Angebote nicht grundlos oder aus kartellrechtlich nicht anerkennungsfähigen Erwägungen abgelehnt werden“, betont Kartellamtschef Andreas Mundt. „Im Ergebnis gibt es aber kein anderes Modell, das tragfähig genug erschien, um den Erhalt der Standorte zu sichern.“ Interesse an einer Zusammenarbeit hatten auch bestimmte Lebensmitteleinzelhandelsunternehmen, die der mittelständischen RTG-Einkaufskooperation angehören, bekundet. RTG war bis zuletzt Einkaufspartner von Real.
 

Keine Einigung mit RTG-Gruppe

Mit den RTG-Unternehmen hatte die Investorengruppe allerdings bisher trotz Verhandlungen kein vertragsfähiges Stadium erzielen können, dies vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Überlebensfähigkeit der gut 60 Real-Standorte. Immerhin fällt hier künftig die Unterstützung der früheren Konzernmutter Metro weg. Mit Rewe bestand war ein solcher Vertrag weitgehend ausverhandelt. „Von daher ist auch zu akzeptieren, dass Rewe durch die Einkaufskooperation mit den neuen Eigentümern sein Beschaffungsvolumen im Lebensmitteleinzelhandel weiter erhöhen kann“, heißt es in der Stellungnahme des Bundeskartellamts.Bildnachweise: © IMAGO / CHROMORANGE

Beitrag von Alexander Pradka

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