Porsche und VW: Information des Kapitalmarktes nicht verwerflich

Laut Beschluss des Oberlandesgerichts Celle war Porsches Information an den Kapitalmarkt zur Übernahme von Volkswagen nicht verwerflich. Das bedeutet, Anleger, die auf fallende Kurse bei den VW-Aktien gesetzt hatten, bleiben auf ihrem Schaden sitzen. Dieser soll bei mehreren Milliarden Euro liegen. Die Begründung des Beschlusses weist eine Ungereimtheit auf.
vom 6. Oktober 2022
image

DieRegelsetzertretengeradeaufdieBremse
Die Regelsetzer treten gerade auf die Bremse, werden aber nicht umkehren
Mit dem Green Deal hat die EU in den vergangenen Jahren zahlreiche ESG-Berichtspflichten für Unternehmen eingeführt. Angesichts der geopolitischen Entwicklung...
Zu Risiken und Nebenwirkungen
Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie bitte Ihren Rechtsberater im Unternehmen
Die Managerhaftung ist eine existenzielle Gefahr für Führungskräfte. Denn für finanzielle Schäden, die aus ihren Handlungen oder Unterlassungen resultieren,...
Lasst uns etwas verändern
Lasst uns etwas verändern!
Über „Corporate Governance“ wird angesichts multipler Krisen und Regulierungstendenzen der Gesetzgeber viel gesprochen. Was ist das eigentlich – eine „gute“...