Bundesregierung stellt neue Weichen für den Kapitalmarkt

Eckpunkte für ein Zukunftsfinanzierungsgesetz haben Christian Lindner, Bundesminister der Finanzen, und Dr. Marco Buschmann, Bundesminister der Justiz, vorgestellt. Damit will die Bundesregierung den Kapitalmarkt modernisieren und Unternehmen den Zugang zum Kapitalmarkt erleichtern. Betroffen sind davon Gesellschafts-, Kapitalmarkt- und Steuerrecht.
vom 30. Juni 2022
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Bundesregierung stellt neue Weichen für den KapitalmarktEckpunkte für ein Zukunftsfinanzierungsgesetz haben Christian Lindner, Bundesminister der Finanzen, und Dr. Marco Buschmann, Bundesminister der Justiz, vorgestellt. Damit will die Bundesregierung den Kapitalmarkt modernisieren und Unternehmen den Zugang zum Kapitalmarkt erleichtern. Betroffen sind davon Gesellschafts-, Kapitalmarkt- und Steuerrecht.
von Alexander PradkaZiel ist es, auf dem Weg zu einer klimaneutralen Wirtschaft die Finanzierung von Investitionen in die Zukunft zu verbessern. Gelingen soll das mit einer attraktiveren Gestaltung des deutschen Finanzstandortes und der Verfügbarkeit von ausreichend privatem Kapital. Profitieren sollen vor allem Start-ups, Wachstumsunternehmen sowie kleine und mittelständische Betriebe (KMU). Das Gesetz soll laut Angaben der Ministerien noch in der ersten Hälfte der Legislatur in Kraft treten.
 

Besserer Zugang zum Kapitalmarkt

Der leichtere Kapitalmarktzugang erfolgt über die Absenkung des Mindestkapitals für einen Börsengang von derzeit 1,25 Millionen Euro auf eine Million Euro. In Prüfung ist derzeit die Vereinfachung der regulatorischen Anforderungen. Geplant sind darüber hinaus bessere rechtliche Rahmenbedingungen für die Gestaltung von Finanzinstrumenten und Transaktionen. Möglicherweise kommt dazu die Erleichterung von Anlagen institutioneller Investoren und bessere Rahmenbedingungen für moderne Transaktionsformen wie beispielsweise Special Purpose Acquisition Companies (kurz SPAC), die in den Vereinigten Staaten schon einen Boom erfahren haben, in der Bundesrepublik aber noch ein Schattendasein fristen. Kapitalerhöhungen sollen künftig leichter möglich sein, vor der Einführung stehen dual class shares, also Mehrstimmrechtsaktien.
 

Förderung von Aktiensparen

Außerdem sollen Aktien- und Vermögensanlagen attraktiver sein. Hier plant die Bundesregierung die Förderung von Aktiensparen: Sie möchte den Freibetrag für im Privatvermögen erzielte Gewinne aus der Veräußerung von Aktien und Aktienfondsanteilen erhöhen und die Regelungen zur Verrechnung von Verlusten aus Aktiengeschäften verbessern. Die steuerlichen Rahmenbedingungen für Mitarbeiterkapitalbeteiligung sollen ebenfalls günstiger ausgestaltet sein – und Mitarbeitende sollen stärker am Erfolg ihres Unternehmens teilhaben können. Auch diesbezüglich soll das über eine Erhöhung der Freibeträge funktionieren.
 

Digitalisierung ist zentrales Thema

Beschäftigt hat sich die Bundesregierung auch mit der Digitalisierung des Kapitalmarktes. Denkbar sind Aktienemissionen als elektronische Wertpapiere. Diesbezüglich fiel im Rahmen der Präsentation auch das Stichwort Blockchain. Künftig könnte ferner die Übertragung von Kryptowerten einfacher vonstatten gehen. „Wir schaffen finanzmarktrechtliche Erleichterungen, entwickeln das Gesellschaftsrecht fort und verbessern die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen“, fasst Bundesfinanzminister Christian Lindner zusammen. „Im Steuerrecht setzen wir wichtige Impulse, um die Aktienkultur zu stärken.“ Von der Digitalisierung als ein für den Kapitalmarkt besonders wichtiges Zukunftsthema spricht Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann: „Wir werden das, was wir schon im Handelsrecht und Gesellschaftsrecht etwa mit der Einführung der virtuellen Hauptversammlung, der Online-Beglaubigung von Handelsregisteranmeldungen oder der Online-Gründung einer GmbH begonnen haben, konsequent auch für die Kapitalmärkte anwenden.“Bildnachweise: © IMAGO / photothek]]>

Beitrag von Alexander Pradka

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