Für Unternehmen, die an einem Zusammenschluss von europäischer Bedeutung beteiligt sind, besteht eine Anmeldepflicht für ihr Vorhaben und eine Stillhaltepflicht vor Vollzug. Beim Erwerb einer Toshiba-Tochter hat Canon gegen diese Pflichten verstoßen, wie der Europäische Gerichtshof Mitte Mai bestätigt hat. Es bleibt bei empfindlichen Geldbußen.