Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erwägt die Einführung eines gesetzlichen Anspruchs auf mobile Arbeit.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erwägt die Einführung eines gesetzlichen Anspruchs auf mobile Arbeit.
Wer im Internet gewerblich auftritt, etwa als Ticketvermittler, und dabei Garantien abgibt, muss diese nicht nur halten, sondern direkt neben einer blickfangmäßig herausgestellten Garantie die exakten Bedingungen nennen.
Wer Verbrauchern über einen privaten Social-Media-Kanal – hier Instagram – Waren oder Dienstleistungen empfiehlt, ohne eindeutig darauf hinzuweisen, dass er mit dem Anbieter hauptberuflich in geschäftlicher Verbindung steht, agiert unlauter.
Die Digitalisierung der Märkte treibt das Wettbewerbsrecht vor sich her: In der EU stehen diverse Regulierungs- und Gesetzesvorhaben an. Sie könnten Unternehmen mit internetbasierten Geschäftsmodellen Luft gegenüber der Übermacht aus USA verschaffen, bergen aber auch Risiken. diruj