Den EU AI Act als Governance-Rahmen verstehen

Rechtsvorschriften strategisch nutzen, statt als Verbots- oder Haftungsvermeidungsnormen interpretieren: Damit lösen General Counsel das Spannungsfeld zwischen Schutzfunktion und Enablement-Funktion in der von der Geschäftsleitung erwarteten Weise.

Der mühsame Weg zur Gleichberechtigung

Ende Oktober hat das Bundesarbeitsgericht ein nicht nur für Arbeitsrechtler mit Spannung erwartetes Urteil gesprochen, das ein positives Signal für die Gehältergerechtigkeit aussendet. Der deutsche Gesetzgeber sollte dennoch möglichst rasch die EU-Transparenzrichtlinie umsetzen.

Erhöhte Sorgfaltspflicht beim Einsatz von KI

Die größte Schwäche Künstlicher Intelligenz ist ihr Hang zum Halluzinieren. Im juristischen Umfeld, wo es auf die Beleg- und Belastbarkeit von Aussagen ankommt, wiegt es besonders schwer, wenn in Schriftsätzen falsche Angaben auftauchen.

Julia Kahlenberg

Julia Kahlenberg ist Partnerin bei Pohlmann & Company und berät seit vielen Jahren nationale und internationale Mandantinnen und Mandanten bei der Konzeption und Implementierung von Compliance-Management-Systemen und dem Aufbau von Governance-Organisationen. Ihre Schwerpunkte liegen in den Bereichen der strategischen und organisatorischen Compliance sowie in der Etablierung integrierter Assurance Systeme. Daneben hat Julia Kahlenberg viel Erfahrung in der Effektivitätsbewertung bestehender Compliance-Management-Systeme, insbesondere im Rahmen von DoJ/SEC- oder Weltbank-Monitorships.

Dr. Martin Schorn

Dr. Martin Schorn ist Partner bei Pohlmann & Company. Er ist mitverantwortlich für den Bereich Investigations. Als Wirtschaftsstrafrechtler ist er spezialisiert auf interne und externe Untersuchungen, sowohl unabhängig als auch im Zusammenspiel mit behördlichen Ermittlungen. Darüber hinaus berät er auch präventiv, insbesondere zu Antikorruptions- und Geldwäsche-Compliance und bei der Gestaltung von Hinweisgebermodellen und Prozessen für interne Untersuchungen und zum vorbereitenden Krisenmanagement.

Meta darf

Passend zum Titelthema in diesem Heft sorgte am 23. Mai eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln für Aufsehen: Meta darf personenbezogene Daten aus öffentlichen Profilen ihrer Nutzer auf 
Facebook und Instagram zum Training ihrer Künstlichen Intelligenz Meta AI verwenden. Da dürfte 
das letzte Wort noch nicht gesprochen sein.

Dr. Ronja Maihöfer

Ausbildung und berufliche Tätigkeit

Dr. Ronja Maihöfer studierte Rechtswissenschaften an der Julius-Maximilians-
Universität in Würzburg. Als Schwerpunkt wählte Sie Kriminalwissenschaften und
absolvierte ihre Abschlussarbeit im Bereich Reform des Sexualstrafrechts unter
Berücksichtigung der Istanbul-Konvention.
Anschließend arbeitete Dr. Maihöfer promotionsbegleitend am Lehrstuhl für
Internationales Strafrecht. Sie promovierte mit einer Arbeit im Bereich der
strafprozessualen Bewertung der Überwachung des Surfverhaltens im Internet.
Ihr Referendariat absolvierte Dr. Ronja Maihöfer ebenfalls in Würzburg. Nach einer
Tätigkeit bei einer großen Wirtschaftskanzlei in Frankfurt ist Dr. Maihöfer seit 2023 als
Rechtsanwältin für BLUEDEX tätig.

Kompetenz- und Tätigkeitsfelder

Dr. Maihöfer berät Mandanten in allen Angelegenheiten des individuellen und
kollektiven Arbeitsrechts, insbesondere beim internationalen Personaleinsatz
(Arbeitnehmerentsendung, Arbeitnehmerüberlassung) sowie bei der Ausgestaltung
von (grenzüberschreitenden) Arbeitsverhältnissen und in Staatsangehörigkeitsfragen.